Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Quanmax AG.
Österreich, Stand: 08. Jänner 2009
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A. Website Nutzungsbedingungen & Hinweise
Mit der Benutzung dieser Website anerkennen Sie die nachfolgend stehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Quanmax AG in der Fassung vom 08.01.2009, die als Grundlage für alle Geschäftsfälle gelten.
Die Quanmax AG stellt die Informationen auf den chiliGREEN-Webseiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammen, behält sich aber Irrtümer,
Preisirrtümer, Tippfehler und Änderungen ohne vorherige Ankündigung vor und übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung oder
Gewährleistung für im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstandene Schäden, Folgeschäden, entgangene Gewinne
oder Datenverlust. Insbesondere übernimmt die Quanmax AG auch keine Haftung für Links auf nicht im Einflussbereich von Quanmax AG
stehenden oder fremde Webseiten und Inhalte dieser. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Quanmax AG in der jeweils
gültigen Fassung.
Angebote, Promotion-Aktionen und "Weekmails" gelten, solange der Vorrat reicht. Die Quanmax AG behält sich das Recht vor, diese auch
jederzeit zu ändern oder abzuändern, auch ohne vorherige Ankündigung.
Achtung: Alle Preise verstehen sich als Tagespreise. Beachten Sie, dass sich die Preise in gespeicherten Warenkörben daher ändern können
und prüfen Sie diese vor Bestellung.
Personenbezogene Daten, in deren Besitz die Quanmax AG im Zuge der Abwicklung von Bestellungen, Serviceanfoderungen, allgemeinen Anfragen
usw. gelangt, werden - sofern nicht explizit anders angegeben - selbstverständlich streng vertraulich und ausschließlich für
Abwicklungszwecke verwendet.
Das Urheberrecht für Texte, Fotos unsw. liegt - soweit nicht anders angegeben - bei der Quanmax AG, Veränderungen und die Wiedergabe sind nur
bei ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
Am Server zum Download befindliche Software ist geschütztes Eigentum des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Das Kopieren dieser
Software - außer zur eigenen Verwendung - und Bereitstellen auf anderen Servern oder Datenträgern ist ausdrücklich untersagt, wenn nicht
anders angegeben.
chiliGREEN ist eine geschützte Marke. Microsoft, Windows und Office sind registrierte Warenzeichen der Microsoft Corporation. Intel,
Celeron und Pentium sind eingetragene Warenzeichen der Intel Corporation. Auch andere Produktnamen oder Marken können vom jeweiligen
Hersteller, Besitzer oder Lieferanten geschützt sein.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt – der Quanmax AG –
nachfolgend Quanmax AG genannt – gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten Quanmax AG nicht, auch wenn diesen
nicht ausdrücklich widersprochen wird, und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser
als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle von Quanmax AG erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets
freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe)medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich
und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen.
Der Vertragsabschluß erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung.
Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Angaben von
technische Daten gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen
Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt,
sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausdrücklich die Schriftform als vereinbart, mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Ein Schweigen von Quanmax AG gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als
Zustimmung oder Annahmeerklärung. Alle zwischen Kunden und Mitarbeitern von Quanmax AG abgeschlossenen
Verträge und Vereinbarungen kommen nur mit der aufschiebenden Bedingung zustande, daß sie von der
Geschäftsführung innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich bestätigt werden.
3. Lieferung
Art der Versendung und Transportmittel können von Quanmax AG frei gewählt werden. Der Kunde ist
verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche
ieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden und Fehlmengen hat der
Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von
Forderungen Quanmax AG schriftlich zu melden.
Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller
Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit
Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend!
Angekündigte Liefertermine gelten – ausgenommen Fixgeschäfte – als nach bestem Wissen
geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz
wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist
nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall
ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von Quanmax AG entstanden ist. Fälle höherer Gewalt
entheben Quanmax AG von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und
Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die Quanmax AG keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer
(Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise
Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder Quanmax AG in
Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für Quanmax AG besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche
Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen.
Bei Verbrauchergeschäften gilt gemäß §5i KSchG als vereinbart, dass Quanmax AG auch 30 Tage nach dem
auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.
4. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist Quanmax AG nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt,
wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaupfreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
Quanmax AG behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-
Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.
5. Preise
Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung zu
Lasten von Quanmax AG gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt Quanmax AG, eine entsprechende
Anpassung der Preise vorzunehmen. Quanmax AG ist berechtigt, Vorauskasse und Angeld zu begehren.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist vorab, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der Faktura genannten
Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Quanmax AG berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde
verpflichtet, sämtliche Quanmax AG durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren.
Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug
ist Quanmax AG berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit,
sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen
mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiters ist Quanmax AG in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller
nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen
sind. Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von
mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Quanmax AG
gegen Gegenforderungen aufzurechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
An den Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit
ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von Quanmax AG. Dies
gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere
die Bezahlung des Kaufpreises, auf.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung,
Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig.
Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu
entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an Quanmax AG abgetreten (Sicherungszession/verlängerter
Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich
an Quanmax AG abzuführen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von Quanmax AG auf eigene Kosten gegen
Untergang oder Beschädigung ausreichend zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt
werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden
Geschehnissen, Quanmax AG innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung
des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung
dieser Rechte zu tragen hat.
8. Gewährleistung und Haftung
Quanmax AG gewährleistet ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Geräte bei Einhaltung
allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter handels- und
verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Diese Frist wird durch Verbesserungen,
Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert noch unterbrochen. Nach Ablauf der
sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei
versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377
und 387 HGB bleiben unberührt. Im Hinblick auf Pixelfehler bei LCD-Bildschirmen gilt Klasse II der ISO-Norm
13406-2 als vereinbarter Qualitätsstandard, wenn keine abweichenden technischen Eigenschaften angeboten oder
bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden.
Kaufleute sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem
Ausschluß spätestens am achten Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist
gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung
offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es Quanmax AG frei, die Gewährleistungsansprüche
des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung
des Kaufpreises nachzukommen. Quanmax AG kann den Ort für Verbesserungsarbeiten frei wählen. Zur Durchführung
der mängelbehebenden Maßnahmen hat der Kunde Waren auf Wunsch von Quanmax AG an diese frei zurückzustellen.
Die Fehlerbehebung durch ein Fremdunternehmen ist nur dann zulässig, wenn Quanmax AG zu Unrecht und trotz
Setzung einer angemessenen Nachfrist die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Dem Kunden obliegt kein Wahlrecht
zwischen Preisminderung und Verbesserung (Reparatur, Austausch etc.). Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht, sämtliche Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche sowie jegliche Haftung für Mangelfolgeschäden
sind ausgeschlossen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme,
Kälte) sowie Modifikationen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden oder durch Dritte, den Einsatz
falscher Software und den Betrieb mit Geräten, für deren Kompatibilität Quanmax AG nicht schriftlich garantiert
hat, entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.
Für Datenverluste oder entgangenen Gewinn des Kunden übernimmt Quanmax AG keine Haftung. Quanmax AG übernimmt auch
keine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität gelieferter Waren mit anderen Hard- und Softwareprodukten,
weiters treffen Quanmax AG keinerlei Warn- oder Aufklärungspflichten, bezüglich denen jegliche Haftung entfällt.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche
für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausnahmslos ausgeschlossen (§ 2 PHG), ebenso
im Falle von Mängelfolgeschäden. Kauleute verpflichten sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden
gemäß dem PHG bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt
eine solche Überbindung aus verpflichtet sich der Kunde, Quanmax AG schad- und klaglos zu halten und alle Kosten im
Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung
herangezogen werden, verzichtet er Quanmax AG gegenüber ausdrücklich auf jegliche Regressforderungen.
9. Garantie und Reparaturen
Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen im Rahmen der Herstellergarantie wie Pick Up- oder vor
Ort-Service bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Garantieleistungen wie Pick Up oder vor
Ort-Service werden, wenn vereinbart und nicht anders angegeben, ausschließlich innerhalb Österreichs oder
Deutschland erbracht.
Wird vor der Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so sind die Kosten für die Erstellung
eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung (Nachnahme) ausgefolgt.
Generell besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen durch Quanmax AG für: Streamer, Produkte, von denen
Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden, Software und Treiber von Dritten, Pixelfehlern bei
LCD- und Notebook-Bildschirmen innerhalb der vereinbarten Fehlerklasse (s. o.), Verschleißerscheinungen bei
Datenträgern, LCD-Hintergrundbeleuchtungen oder Bildröhren, Geräten mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel,
kosmetische Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung oder Viren und dgl. verursachte Schäden.
10. Rückgaberecht & Warenrücksendung
Verbraucher können bei Geschäften im Fernabsatz bis zu vierzehn Werktage nach Vertragsabschluß ohne
Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten wobei sich Quanmax AG das Recht vorbehält, insb. bei Sonderanfertigungen
(Build to Order-Geräte) einen Betrag von 20% des Nettokaufpreises für die Weiterverwertung solcher Geräte
einzubehalten. Bereits einbezahlte Beträge werden umgehend rücküberwiesen. Quanmax AG behält sich das Recht
auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor, wenn Waren Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen oder
nicht mit dem kompletten Lieferumfang inkl. Verpackung retourniert werden.
Alle Rücksendungen an Quanmax AG müssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer
Rücksendenummer erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem
und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden. Für Schäden, die bei der Rücksendung durch
schlechte Verpackung entstehen, haftet Quanmax AG nicht. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren
Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen setzt weiters voraus,
dass ein zur Seriennummer passender Kaufnachweis (Rechnung) des Gerätes erbracht wird. Stellt sich heraus,
dass keine Mängel vorliegen oder andere, die Gewährleistung betreffende Angaben unrichtig waren, so behält
sich Quanmax AG vor, eine Bearbeitungspauschale zu verrechnen.
11. Wiederausfuhr von Produkten
Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen,
Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet,
sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an Quanmax AG zurückzusenden, bei der sonstigen
Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen. Jeder Kunde, der Produkte,
Technologie oder technische Daten, insbesondere Geräte – auch in be- oder verarbeiteter bzw. zerlegter
Form – exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die
erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist
jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer
zu überbinden.
12. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß seine für das Rechtsgeschäft
notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Quanmax AG
wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen und den ausdrücklichen Wunsch, die Daten nicht
für Direktmarketing zu nutzen, beachten.
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Linz. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart, für Vertragspartner mit
Sitz außerhalb Österreichs nach Wahl von Quanmax AG auch Frankfurt am Main. Quanmax AG ist berechtigt,
auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen. Abweichend davon gelten für Verbraucher die zwingenden
verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz sowie das Wohnsitzgericht als sachlich und örtlich
zuständig als vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluß des UN-Kaufrechtes
ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im
Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen
Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung
zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie nicht den zwingenden
Bestimmungen des KSchG widersprechen.
14. Anerkennung und Änderung der AGB
Quanmax AG ist berechtigt, die AGB anzupassen und den Kunden, auch per E-Mail, von der Abänderung
zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von
10 Tagen ab Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.
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